18 Jul 09
Streit mit den Nachbarn beim Grillen
von Nathalie
Die Tageszeitung Aachener Nachrichten mahnt Grill-Liebhaber zur Rücksicht mit den Nachbarn. In einem Artikel vom 15.07. weist sie auf gesetzliche Regelungen und auf Gerichtsentscheidungen hin, die Griller kennen sollten, um einen Streit mit den Nachbarn oder mit ihrem Vermieter zu vermeiden.
Grundsätzlich darf im Garten gegrillt werden. Was die Grilldauer betrifft variiert die Rechtssprechung zwischen sechs Stunden pro Jahr und zweimal im Monat zwischen 17h und 22h. Das Landgericht München ist sogar der Ansicht, dass die Grilldauer nicht limitiert sei, da Grillen besonders im Sommer üblich sei und daher von den Nachbarn toleriert werden müsse. Sollten diese sich stark durch Lärm oder Qualm belästigt fühlen, müssten sie selbst den Nachweis dafür bringen.
Bewohnern einer Mietwohnung rät der Deutsche Mieterbund, in ihren Mietvertrag zu schauen, ob Grillen auf ihrem Balkon erlaubt ist.
27 Apr 09
Rechtliches zu “Grillen auf dem Balkon”
von Dirk
Grundsätzlich müssen Nachbarn das Balkon-Grillen aushalten, schreibt die Welt. Der Geruch des Grillgutes ist zu akzeptieren, da sich die Gerichte am Geruch, der beim Kochen in der Küche bei offenem Fenster entsteht, orientieren. Der Rauch, der von Holzkohle ausgeht, darf allerdings “nicht regelmäßig und in konzentrierter Weise” Nachbarn belästigen (Oberlandesgericht Oldenburg Az. 13 U 53/02).
Ein Gas- oder Elektrogrill schaffen hier folglich Abhilfe.
Was Grillzeiten und -häufigkeiten angeht, gibt es keine pauschalen Aussagen, da sich die Gerichte nicht einig sind (Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 359/96; Landgericht Aachen, Az. 6 S 2/02). Hier wird immer im Einzelfall entschieden.
